Pflichtweiterbildung für Busfahrer:innen gemäß BKrFQG in Ibbenbüren
Diese Weiterbildung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für Busfahrer:innen im Personenverkehr.
Wer gewerblich im Personenverkehr unterwegs ist, muss regelmäßig zur Schulung. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist Pflicht – und bei vam in Ibbenbüren effizient und praxisnah machbar.
Unsere Weiterbildung Bus BKrFQG erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen: 35 Stunden, aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden – mit Themen, die Dich und Deine Fahrgäste weiterbringen. Ob Reise- oder Linienverkehr: Wir bringen Dich sicher durch die Fortbildung – flexibel, förderfähig und mit echtem Praxisbezug.
Was ist die BKrFQG-Weiterbildung für Busfahrer:innen?
Seit dem 10. September 2013 sind alle, die gewerblich Bus fahren, gesetzlich verpflichtet, alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) zu absolvieren. Diese Weiterbildung besteht aus 5 Modulen à 7 Stunden und wird mit der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein dokumentiert. Ohne diese Eintragung darfst du keine gewerblichen Personenbeförderungen durchführen.
Wer muss NICHT teilnehmen?
Nicht alle Fahrer:innen im Personenverkehr sind zur Teilnahme an der Weiterbildung verpflichtet. Ausgenommen sind z. B.:
- Fahrer:innen mit Führerscheinklasse D oder DE, die keine gewerblichen Fahrten durchführen
- Personen, die Busse nur zu privaten Zwecken bewegen
- Fahrer:innen von Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrgastbeförderungspflicht)
- Fahrer:innen von Fahrzeugen mit max. 50 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
- Mitarbeiter:innen von Hilfsorganisationen oder im Einsatzfahrdienst, z. B. Feuerwehr, THW
- Werkstatt- und Überführungsfahrten, sofern keine Personen befördert werden
Du bist dir nicht sicher, ob du betroffen bist? Sprich uns an – wir beraten dich gern.
Lehrgangsinhalte
- Modul 1: Fahrgastfreundliches Verhalten & Sicherheit
- Modul 2: Sozialvorschriften und Lenk-/Ruhezeiten
- Modul 3: Notfälle, Erste Hilfe & Gefahrenabwehr
- Modul 4: Technik & Assistenzsysteme
- Modul 5: Wirtschaftliches und sicheres Fahren
Alle Termine der Einzelmodule: Samstags 08:00 – 16:00 Uhr
Förderung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen:
T 054 51 / 545 894-0
Abschluss
- Bescheinigung gemäß BKrFQG
Dauer
- M1-M5 Kompakt 35 Stunden
- Modul 1 1 Tag
- Modul 2 1 Tag
- Modul 3 1 Tag
- Modul 3A 1 Tag
- Modul 4 1 Tag
- Modul 5 1 Tag
Kosten
- M1-M5 Kompakt auf Anfrage
- Modul 1 95,00 € *
- Modul 2 95,00 € *
- Modul 3 95,00 € *
- Modul 3A auf Anfrage
- Modul 4 95,00 € *
- Modul 5 95,00 € *
*Alle Preise verstehen sich pro Teilnehmer, zzgl. Lehrmittel und Prüfgebühr