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Pflichtweiterbildung für Busfahrer:innen gemäß BKrFQG in Ibbenbüren

Diese Weiterbildung erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für Busfahrer:innen im Personenverkehr.

Wer gewerblich im Personenverkehr unterwegs ist, muss regelmäßig zur Schulung. Die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist Pflicht – und bei vam in Ibbenbüren effizient und praxisnah machbar.

Unsere Weiterbildung Bus BKrFQG erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen: 35 Stunden, aufgeteilt in 5 Module à 7 Stunden – mit Themen, die Dich und Deine Fahrgäste weiterbringen. Ob Reise- oder Linienverkehr: Wir bringen Dich sicher durch die Fortbildung – flexibel, förderfähig und mit echtem Praxisbezug.

Was ist die BKrFQG-Weiterbildung für Busfahrer:innen?

Seit dem 10. September 2013 sind alle, die gewerblich Bus fahren, gesetzlich verpflichtet, alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) zu absolvieren. Diese Weiterbildung besteht aus 5 Modulen à 7 Stunden und wird mit der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein dokumentiert. Ohne diese Eintragung darfst du keine gewerblichen Personenbeförderungen durchführen.

Wer muss NICHT teilnehmen?

Nicht alle Fahrer:innen im Personenverkehr sind zur Teilnahme an der Weiterbildung verpflichtet. Ausgenommen sind z. B.:

  • Fahrer:innen mit Führerscheinklasse D oder DE, die keine gewerblichen Fahrten durchführen
  • Personen, die Busse nur zu privaten Zwecken bewegen
  • Fahrer:innen von Fahrzeugen mit max. 8 Fahrgastplätzen (ohne Fahrgastbeförderungspflicht)
  • Fahrer:innen von Fahrzeugen mit max. 50 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
  • Mitarbeiter:innen von Hilfsorganisationen oder im Einsatzfahrdienst, z. B. Feuerwehr, THW
  • Werkstatt- und Überführungsfahrten, sofern keine Personen befördert werden

Du bist dir nicht sicher, ob du betroffen bist? Sprich uns an – wir beraten dich gern.

Lehrgangsinhalte

  • Modul 1: Fahrgastfreundliches Verhalten & Sicherheit
  • Modul 2: Sozialvorschriften und Lenk-/Ruhezeiten
  • Modul 3: Notfälle, Erste Hilfe & Gefahrenabwehr
  • Modul 4: Technik & Assistenzsysteme
  • Modul 5: Wirtschaftliches und sicheres Fahren

Alle Termine der Einzelmodule: Samstags 08:00 – 16:00 Uhr

Förderung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen:
T 054 51 / 545 894-0

Abschluss

  • Bescheinigung gemäß BKrFQG

Dauer

  • M1-M5 Kompakt 35 Stunden
  • Modul 1 1 Tag
  • Modul 2 1 Tag
  • Modul 3 1 Tag
  • Modul 3A 1 Tag
  • Modul 4 1 Tag
  • Modul 5 1 Tag

Kosten

  • M1-M5 Kompakt auf Anfrage
  • Modul 1 95,00 € *
  • Modul 2 95,00 € *
  • Modul 3 95,00 € *
  • Modul 3A auf Anfrage
  • Modul 4 95,00 € *
  • Modul 5 95,00 € *

*Alle Preise verstehen sich pro Teilnehmer, zzgl. Lehrmittel und Prüfgebühr